Klagesachen

Wir sind darauf spezialisiert Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

Dies bedeutet im Streitfall mit dem Finanzamt auch die Durchsetzung Ihrer Interessen im Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten im Klageverfahren.

Hatte die Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen belastende Bescheide keinen Erfolg, verbleibt in der Regel nur die Möglichkeit Klage bei dem zuständigen Finanzgericht einzureichen.

Die Klage kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch die Finanzbehörde vom Steuerpflichtigen erhoben werden. Sollten Sie mit einer abweisenden Einspruchsentscheidung belastet sein, ist daher Eile geboten.
Wir stehen Ihnen für eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und einer Abwägung der bei Durchführung eines Klageverfahrens entstehenden Kosten gerne beratend zur Seite.

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