Kosten
Ein offenes Wort zu den Kosten
Im Rahmen der außergerichtlichen Beratung ist es möglich je nach Art der Tätigkeit eine Vergütung auf Basis eines Zeit- oder Pauschalhonorars zu vereinbaren. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn aufgrund hoher Gegenstandswerte mit hohen gesetzlichen Gebühren zu rechnen ist, welche außer Verhältnis zum Umfang der anwaltlichen Tätigkeit stehen.
Honorar nach den gesetzlichen Gebührenverordnungen
Gerne teile ich Ihnen vor Beginn der Tätigkeit mit, welche Kosten bei Beauftragung der Kanzlei nach der jeweiligen Gebührenordnung (RVG, StBGebV) auf Sie zukommen.
Zeithonorar
Je nach wirtschaftlicher Tragweite, Haftungsrelevanz, Schwierigkeitsgrad des Falles und Zeitintensität, Kosten für Recherchen und Personaleinsatz.
Pauschalhonorar
Bei zeitlich überschaubaren Aufträgen, wie der Erstellung von Arbeitsverträgen, kann gerne auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Rechtsschutzversicherung
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird auch die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung durch die Kanzlei vorgenommen.
Kosten sind kein Tabuthema – fragen Sie deshalb vor Beauftragung welche Kosten auf Sie zukommen können. Eine optimale Beratung beinhaltet Kostentransparenz.